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   VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95   

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VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95 (https://dejure.org/1996,12009)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.05.1996 - 17-IV-95 (https://dejure.org/1996,12009)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - 17-IV-95 (https://dejure.org/1996,12009)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93

    Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Die Gerichte dürfen deshalb den Berechtigten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG NJW 1995, 1416 und BVerfGE 77, 275 [284] zu Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 1995, 711 und BVerfGE 88, 118 [123] zum Rechtsstaatsprinzip).

    (1) Sollte das Landgericht im angegriffenen Beschluß allerdings die Auffassung vertreten haben, ein Verfahrensbeteiligter dürfe auf die Richtigkeit einer gerichtlichen Mitteilung über den Eingang der Berufungsschrift generell nicht vertrauen, widerspräche dies jedenfalls den Wertentscheidungen von Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf: Bei rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung verbietet sich, die Folgen gerichtlicher Versäumnisse über eine Begründung besonderer Prüfungspflichten auf die Verfahrensbeteiligten abzuwälzen (vgl. BVerfG NJW 1995, 711 [712]).

  • BGH, 29.05.1974 - IV ZB 6/74

    Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Notwendige Schritte - Fristwahrung -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Vielmehr darf ein Verfahrensbeteiligter in der Regel darauf vertrauen, daß der Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung von der Urkundsbeamtin zutreffend ermittelt und mitgeteilt wird (vgl. BGH FamRZ 1989, 729 [730]; BGH VersR 1974, 1001 [1002]).
  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen weicht mit der von ihm in diesem Beschluß beanspruchten Prüfungskompetenz zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (Beschluß vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 - Beschluß vom 13.7.1994 - P.St. 1197 - ; Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -) ab.
  • StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1197

    Bundesrecht; Divergenzvorlage; Gesetzlicher Richter; Willkür

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen weicht mit der von ihm in diesem Beschluß beanspruchten Prüfungskompetenz zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (Beschluß vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 - Beschluß vom 13.7.1994 - P.St. 1197 - ; Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -) ab.
  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 121/88

    Gerichtsauskunft - Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts - Fristgemäße

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Vielmehr darf ein Verfahrensbeteiligter in der Regel darauf vertrauen, daß der Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung von der Urkundsbeamtin zutreffend ermittelt und mitgeteilt wird (vgl. BGH FamRZ 1989, 729 [730]; BGH VersR 1974, 1001 [1002]).
  • StGH Hessen, 17.05.1995 - P.St. 1186

    Eilverfahren; Entscheidungsinhalt; Bundesrecht; Darlegungspflicht;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen weicht mit der von ihm in diesem Beschluß beanspruchten Prüfungskompetenz zwar von der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (Beschluß vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 - Beschluß vom 13.7.1994 - P.St. 1197 - ; Beschluß vom 22.12.1993 - P.St. 1166 -) ab.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Die Gerichte dürfen deshalb den Berechtigten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG NJW 1995, 1416 und BVerfGE 77, 275 [284] zu Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 1995, 711 und BVerfGE 88, 118 [123] zum Rechtsstaatsprinzip).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Die Gerichte dürfen deshalb den Berechtigten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG NJW 1995, 1416 und BVerfGE 77, 275 [284] zu Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 1995, 711 und BVerfGE 88, 118 [123] zum Rechtsstaatsprinzip).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Dies gilt sowohl für die Behandlung der einfachrechtlichen Vorschriften über Frist und Form von Rechtsmitteleinlegungen als auch für die Anwendung der Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BVerfG NJW 1975, 711; BVerfGE 69, 381 [385]).
  • BVerfG, 23.01.1995 - 1 BvR 762/94

    Überspannung der Anforderungen an den Zugang zur Berufungsinstanz in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Die Gerichte dürfen deshalb den Berechtigten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG NJW 1995, 1416 und BVerfGE 77, 275 [284] zu Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 1995, 711 und BVerfGE 88, 118 [123] zum Rechtsstaatsprinzip).
  • BAG, 06.11.1974 - 5 AZR 22/74

    Verkehrsunfall - Arbeitsunfall - Bauarbeiter - Richtfest - Schadenersatzklage -

  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
    Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 1996 - 17-IV-95, vgl. BVerfG NJW 1995, 1416 und BVerfGE 77, 275 [284] zu Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 1995, 711 und BVerfGE 88, 118 [123] zum Rechtsstaatsprinzip).
  • VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 11-IV-95
    Hierauf beruht die Entscheidung aber letztlich nicht, da der Verfassungsbeschwerde ein Erfolg erst recht zu versagen wäre, wenn Art. 31 GG hindern sollte, das oberlandesgerichtliche Verfahren an Art. 15, Art. 18 Abs. 1 und Art. 78 Abs. 2 und 3 SächsVerf zu messen (ebenso Beschluß des VerfGH vom 23.05.1996 - 17-IV-95 -).
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